Landwirtschaftliche Buchstelle

Vollumfängliche Betreuung und Beratung für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen.

Sie haben einen land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb? Sie sind Neben- oder Vollerwerbsland- und/oder Forstwirt? Sie betreiben ausschließlich Weinbau? Egal, denn wir bieten Ihnen auch für diesen speziellen Bereich unsere vollumfänglichen Betreuungs- und Beratungsleistungen an.
Diese umfassen die Steuererklärungen, die Finanzbuchführung, die Lohnbuchführung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses oder der Gewinnermittlung. Ebenso beraten wir Sie natürlich in betriebswirtschaftlichen Fragen rund um Ihren land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb.

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Beratung

Neben der Beratung, die all unseren Mandanten zu Teil wird, ist im Bereich der Land- und Forstwirtschaft eine weitergehende Beratung und Betreuung notwendig. Hier stellen sich vor allem Fragen nach der Gewinnermittlungsmethode (z.B. die Möglichkeit den Gewinn nach § 13a des Einkommensteuergesetzes zu ermitteln), aber auch nach der Umsatzversteuerung (Regelversteuerung oder Versteuerung nach Durchschnittssätzen gem. § 24 des Umsatzsteuergesetzes).

Steuererklärungen

Wir fertigen für Ihren land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb sämtliche Steuererklärungen. Im Bereich der Einkommensteuererklärung erstellen wir natürlich auch die Anlage L, die speziell für land- und forstwirtschaftliche Einkünfte auszufüllen ist.

Betriebsprüfungen

Wenn sich der Betriebsprüfer des Finanzamtes bei Ihnen anmeldet, unterstützen und betreuen wir Sie selbstverständlich und führen bei Bedarf die Verhandlungen mit dem Prüfer.
Aber auch bei anderen Prüfungen wie z.B. einer Umsatzsteuer-Prüfung oder einer Kassennachschau stehen wir an Ihrer Seite.

Finanzbuchführung und Lohnbuchführung

Auch im Bereich der Finanz- und Lohnbuchführung gibt es im Steuer- und Sozialversicherungsrecht für land- und/oder forstwirtschaftliche Betriebe Spezialvorschriften, die es zu beachten gilt. Gerne übernehmen wir beide Aufgaben für Sie und werden dabei unser Spezialwissen einbringen.
Ergänzend unterstützen und begleiten wir Sie bei Lohnsteuer-Prüfungen durch das Finanzamt sowie bei Sozialversicherungsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherungsanstalt.


Bei all diesen Tätigkeiten nutzen wir modernste Software, um auch hier den gesetzlichen Vorgaben der (digitalen) Übermittlungswege Genüge zu tun.

Jahresabschluss und Gewinnermittlung

Sofern die Grenzen des § 13a EStG bezüglich Flächen oder Tierbeständen überschritten sind, ist auch der Land- und/oder Forstwirt verpflichtet, Jahresabschlüsse oder Gewinnermittlungen zu erstellen. In manchen Fällen kann es auch vorteilhaft sein, dies freiwillig zu tun, obwohl man maßgebende Grenzen nicht überschreitet. Wir werden Ihre individuelle Situation mit Ihnen erörtern und gemeinsam die weitere Vorgehensweise abstimmen.


Die Erstellung des Jahresabschlusses ist auch für den land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb eine besonders wichtige Aufgabe, die in Abstimmung mit Ihnen als unser(e) Mandant(in) von uns unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Gesetze erfüllt wird. Aus dem Jahresabschluss ist die Vermögens- und Ertragslage des Betriebes ersichtlich. Insbesondere beim Bankengespräch bildet er in der Regel die Grundlage für die Verhandlungen. Aber auch bei der Steuerermittlung und hier besonders bei evtl. Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden ist der Jahresabschluss der Mittelpunkt der Veranlagung bzw. der Feststellungen. Ihr Jahresabschluss ist somit ein elementares Steuerungselement für den betrieblichen Erfolg.
Wir erstellen für nicht buchführungspflichtige land- und/oder forstwirtschaftliche Betriebe natürlich auch Gewinnermittlungen und beachten hierbei selbstverständlich wie auch bei der Jahresabschlusserstellung die einschlägigen Vorschriften und Gesetze. 


Die vom Gesetzgeber verpflichtende Online-Übermittlung per ELSTER des Jahresabschlusses an die Finanzbehörden wird von uns übernommen. Immer häufiger wird auch von den Kreditinstituten die Vorlage des Jahresabschlusses in elektronischer Form gefordert bzw. gewünscht und von uns ebenso erledigt.

Nehmen Sie Kontakt auf

In unserer Kanzlei steht der Mandant im Mittelpunkt, deshalb sind wir ganz persönlich vor Ort in Königheim für Sie da. Darüber hinaus erreichen Sie uns auch telefonisch unter 09341 848814, per E-Mail info@steuerberater-berthold.de oder über unser Kontaktformular.


Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 13:30 - 17:00

Freitag 08:00 - 12:30